Flüssiggas ist eine saubere und
praktische Energieform: Unabhängig vom Anschluss an eine
Leitung, sauber und rückstandsfrei wie Erdgas. Jedoch:
Die Preise von Flüssiggas sind deutlich höher als die
Preise von Öl- oder Erdgas. In die Kritik von
Verbraucherverbänden sind die Anbieter von Flüssiggas
aber nicht durch hohe Preise, sondern durch unseriöse
Geschäftspraktiken geraten. Der Bund der
Energieverbraucher hatte deshalb 1991 die ganze
Flüssiggasbranche mit der „Trüben Funzel"
„ausgezeichnet". Neue Kunden werden nur nach Abschluss
eines Liefervertrags mit langjähriger Bindung beliefert.
Oft muss der Kunde auch einen Flüssiggastank mieten. Die
Verträge verbieten meist, dass Flüssiggas von einer
anderen Firma bezogen wird. Wenn der Kunde einen
günstigeren Preis angeboten bekommt, dann verpflichtet
sich der Lieferant, zum Preis dieses Konkurrenzangebots
zu liefern. Dies steht in den meisten Lieferverträgen.
Dem Kunden wird damit beruhigend signalisiert, dass der
eigene Lieferant mindestens so günstig liefert wie jeder
mögliche Konkurrent.
Was die Kunden zu Beginn nicht
wissen: Flüssiggas ist deutlich teurer als Öl und
Erdgas. Und kein Flüssiggaslieferant macht dem Kunden
eines anderen Lieferanten ein Angebot. Damit läuft die
Konkurrenzklausel praktisch ins Leere. Denn der Kunde
kann kein Konkurrenzangebot vorweisen.
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