Eigene Tanks
Der freie Flüssiggashändler darf ab sofort nur noch
Kunden beliefern, die einen eigenen Tank besitzen und das auch
nachweisen können. Auch die früheren übliche Erklärung des Kunden, der
Tank befinde sich in seinem Eigentum ist nicht mehr ausreichend.
Wir empfehlen allen Flüssiggaskunden, einen eventuell bestehenden
Liefer-, Miet- oder Nutzungsvertrag umgehend zu kündigen, und sich dann
einen eigenen Tank zu kaufen.
Das Urteil hier zum Download
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