|
Behälteranlagen im privaten Bereich
(Geltungsbereich der TRF) |
|
Vor der Inbetriebnahme
(Befüllung) eines Flüssiggasbehälters |
Prüfung der Umhüllung
Prüfung der Behälterumhüllung von erdgedeckten und
halboberirdischen Behältern durch einen Sachkundigen.
Prüfung der Aufstellung
Prüfung durch einen Sachkundigen nach §32
Druckbehälterverordnung bzw. einen Sachverständigen.
Prüfung der Rohrleitungen
Vor- und Hauptprüfung (Druck- und Dichtheitsprüfung) der
Rohrleitungen durch den Fachbetrieb bei Niederdruckleitungen
(bis 100 mbar Betriebsdruck) bzw. zusätzliche Abnahmeprüfung
durch einen Sachkundigen nach § 32 Druckbehälterverordnung bei
Mitteldruckleitungen.
Funktionsprüfung der Gasgeräte/der Abgasanlage
durch den Fachbetrieb. |
|
alle 2 Jahre
|
Äußere Prüfung
Äußere Prüfung des Flüssiggasbehälters durch einen Sachkundigen
nach §32 Druckbehälterverordnung. |
|
alle 10 Jahre
|
Innere Prüfung des
Flüssiggasbehälters
Bei oberirdischen und
erdgedeckten Flüssiggasbehältern mit besonders wirksamem
Korrosionsschutz (Epoxidharzbeschichtung oder
Bitumenbeschichtung in Verbindung mit einer KKS-Anlage) ist alle
10 Jahre eine innere Prüfung vorgeschrieben. Diese Prüfung wird
von einem Sachverständigen durchgeführt.
Bei erdgedeckten Behältern ohne besonders wirksamen
Korrosionsschutz (Bitumenbeschichtung ohne KKS-Anlage) ist alle
5 Jahre eine innere Prüfung und alle 10 Jahre eine
Wasserdruckprüfung vorgeschrieben.
Prüfung der Rohrleitungen
Wiederkehrende Rohrleitungsprüfung durch den Fachbetrieb bzw.
einen Sachkundigen nach §32 Druckbehälterverordnung (zusammen
mit der inneren Prüfung). |
|
Behälteranlagen im gewerblichen Bereich
(Geltungsbereich der Druckbehälterverordnung und VBG21)
|
|
Vor der Inbetriebnahme
(Befüllung) eines Flüssiggasbehälters |
Prüfung der Umhüllung
Prüfung der Behälterumhüllung von erdgedeckten und
halboberirdischen Behältern durch einen Sachkundigen.
Prüfung der Aufstellung
Prüfung durch einen Sachkundigen nach §32
Druckbehälterverordnung bzw. einen Sachverständigen.
Prüfung der Rohrleitungen
Vor- und Hauptprüfung (Druck- und Dichtheitsprüfung) der
Rohrleitungen durch den Fachbetrieb bei Niederdruckleitungen
(bis 100 mbar Betriebsdruck) bzw. zusätzliche Abnahmeprüfung
durch einen Sachkundigen nach § 32 Druckbehälterverordnung bei
Mitteldruckleitungen.
Funktionsprüfung der Gasgeräte/der Abgasanlage
durch den Fachbetrieb. |
|
alle 2 Jahre
|
Äußere Prüfung
Äußere Prüfung des Flüssiggasbehälters durch einen Sachkundigen
nach §32 Druckbehälterverordnung. |
|
alle 4 Jahre
|
Prüfung nach VBG21
Prüfung auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion
und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen durch einen
Sachkundigen. |
|
alle 10 Jahre
|
Innere Prüfung des
Flüssiggasbehälters
Bei oberirdischen und
erdgedeckten Flüssiggasbehältern mit besonders wirksamem
Korrosionsschutz (Epoxidharzbeschichtung oder
Bitumenbeschichtung in Verbindung mit einer KKS-Anlage) ist alle
10 Jahre eine innere Prüfung vorgeschrieben. Diese Prüfung wird
von einem Sachverständigen durchgeführt.
Bei erdgedeckten Behältern ohne besonders wirksamen
Korrosionsschutz (Bitumenbeschichtung ohne KKS-Anlage) ist alle
5 Jahre eine innere Prüfung und alle 10 Jahre eine
Wasserdruckprüfung vorgeschrieben.
Prüfung der Rohrleitungen
Wiederkehrende Rohrleitungsprüfung durch den Fachbetrieb bzw.
einen Sachkundigen nach §32 Druckbehälterverordnung (zusammen
mit der inneren Prüfung). |
|
Flaschenanlagen im privaten Bereich
(Geltungsbereich der TRF) |
|
Vor der Inbetriebnahme
|
Prüfung der Aufstellung
Prüfung des Aufstellungsortes und der Ausrüstung durch einen
Fachbetrieb.
Prüfung der Rohrleitungen
Vor- und Hauptprüfung (Druck- und Dichtheitsprüfung) der
Rohrleitungen durch den Fachbetrieb
Funktionsprüfung der Gasgeräte/der Abgasanlage
durch den Fachbetrieb. |
|
alle 5 bzw. 10 Jahre
|
Prüfung der Rohrleitungen und
der Verbrauchsanlage
alle 5 Jahre bei Versorgung aus Flüssiggasflaschen bis 14 kg
Füllgewicht
alle 10 Jahre bei Versorgung aus Flüssiggasflaschen über 14 kg
Füllgewicht |
|
Flaschenanlagen im gewerblichen Bereich
(Geltungsbereich der VBG 21) |
|
Vor der Inbetriebnahme
|
Prüfung der Aufstellung
Prüfung des Aufstellungsortes und der Ausrüstung durch einen
Fachbetrieb.
Prüfung der Rohrleitungen
Vor- und Hauptprüfung (Druck- und Dichtheitsprüfung) der
Rohrleitungen durch den Fachbetrieb
Funktionsprüfung der Gasgeräte/der Abgasanlage
durch den Fachbetrieb. |
|
jährlich bei Fahrzeugen mit
Flüssiggas-Verbrennungsmotor
alle
2 Jahre bei ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen
alle
4 Jahre bei ortsfesten Flüssiggasanlagen |
Prüfung nach VBG21
Prüfung auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion
und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen durch einen
Sachkundigen. |
|
Flaschenanlagen in Fahrzeugen |
|
alle 2
Jahre |
Prüfung
nach G 607 (privat) bzw. VBG21 (gewerblich)
durch einen Sachkundigen |